Pensionszusage /
Direkte Leistungszulage
Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen.
Zur erhöhten Bindung Ihrer wichtigen Mitarbeiter!
Pensionszusage für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte!
Die Firmenpension ist die ideale zusätzliche Pensionsvorsorge und kann ebenfalls als Absicherung für persönliche Risken, wie zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit, dienen!
In Zukunft wird die gesetzliche Pension nur mehr eine gewisse Grundversorgung leisten können. Das bedeutet – im Speziellen für Besserverdiener – eine beträchtliche Versorgungslücke in der Pension. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, ist eine zusätzliche Pensionsvorsorge notwendig. Dabei gilt es auch Steuervorteile zu nutzen.
Die Vorteile für Ihren Betrieb
- Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer und auch für die Familie individuell vorzusorgen
- Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
- Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
- Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb und Absicherung gegenüber dem Mitbewerber
- Auch für Gesellschafter bzw. Geschäftsführer mit bis zu 100% Gesellschaftsanteile
- Gewinnmindernde Auswirkung für den Betrieb
- hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals
- Risikoauslagerung
Die Firmenpension wird durch Pensionsrückstellungen mit Wertpapierdeckung und einer Pensionsrückdeckungsversicherung finanziert.
Vertrag als Grundlage
Grundlage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer.
Das Unternehmen schließt mit dem Mitarbeiter einen Firmenpensionsvertrag ab. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden. Die Firmenpension wird mit Wertpapieren und einer Lebensversicherung finanziert.
Der Dienstgeber ist Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter. Der Mitarbeiter ist versicherte Person.



